Förderung für Ihre Sanierung Teil 1: BEG EM

Ist mein Bauvorhaben förderfähig? Eine grundlegende Frage, mit der Sie sich vor Ihrer Sanierung beschäftigen sollten. Deshalb starten wir eine Sanierungsserie, in der wir Ihnen alle potentiellen Förderungen vorstellen.

Teil 1 der Sanierungsserie: Die BEG EM
Ausgesprochen steht BEG EM für Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen. Sie ist die für den Fenstertausch und Sonnenschutz relevanteste Förderung. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist.

Die Förderhöhe der BEG EM beträgt 15% des Investitionsvolumen.

Das maximal förderfähige Investitionsvolumen ist bei Wohngebäuden auf 30.000€ pro Wohneinheit jährlich begrenzt. Das entspricht einer Förderung von bis zu 4.500€.
Bei Nicht-Wohngebäuden beträgt ein maximales Investitionsvolumen von 500€/qm.

Das Mindestinvestitionsvolument beträgt 300€ brutto.
Die Beantragung der Förderung erfolgt über einen Energieberater, dessen Kosten zu 50% gefördert werden.

Bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000€ ist sie außerdem mit einem Ergänzungskredit bis zu 120.000€ kombinierbar.

Stand: 06.07.2024

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